Anforderungen an Teilnehmende, Pferde und Kutschen
Ost-West-Tour 2021 vom 06. bis 27 August
Für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen gilt:
Das Wohl und die Gesundheit der Pferde stehen im Vordergrund. Die Teilnehmer gehen höflich und respektvoll miteinander um.
Alle Teilnehmer, Tagesteilnehmer, Gastfahrer (Fahrer, Reiter, Sonstige) müssen aus versicherungstechnische Gründen Mitglieder im Verein „Friedensglocken“ e.V sein.
Für Verpflegung wird ein Kostenbeitrag von je 12 € pro Teilnehmer und Tag erhoben. Dafür kann an der Verpflegung teilgenommen werden. Die Getränke Kaffee und Wasser sind in der Pauschale enthalten.
Anforderungen an Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Friedenstrecks
1. Der Besitz einer gültigen Gespannführerberechtigung eines anerkannten Pferdeverbandes sind Voraussetzung für die Teilnahme von Gespannführern mit Gespann. Die gewerbliche Mitnahme von Gästen im Auftrag des Vereins ist untersagt.
2. Teilnahme von Gespannen sollte mindestens 4 Tage am Stück betragen, möglich ist ganze Zeit 3 Wochen. Ausnahmen sind Tagesgäste.
3. Für Tagesteilnehmer, Gespanne und Reiter gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen (Voraussetzung: Mitglieder in Verein, schriftlichen Aufnahmeantrag ausfüllen und Beitrag nach Beitragsordnung usw.). Der Verein übernimmt keine Haftung für Tagesteilnahmen in Bezug auf Belehrungen, fehlende Versicherungen, fehlende Berechtigungen, unzureichende Voraussetzungen der Tiere, technische Mängel am Gespann. Anreise, Abfahrt und Verpflegung der Pferde der Tagesteilnehmer erfolgt alles auf eigene Kosten. Gäste und Ehrengäste können nach Entscheidung des Vorstandes auf Wagen kostenfrei mitfahren. Die Entgegennahme von Spenden ist möglich aber nicht einforderbar.
4. Der Gespannführer ist für die Belange des Beifahrers verantwortlich besonders in Bezug auf Eignung, Belehrung bestehende Versicherung und ähnliches.
5. An und Abreise aller Teilnehmer auch mit Pferden und ggf. Wagen erfolgt auf eigene Kosten.
6. Teilnehmer müssen die Verfügungsgewalt über die Pferde mit allen Rechten und Pflichten besitzen.
7. Die gemeldeten Beifahrer müssen die Mindestvoraussetzungen im Umgang mit Pferden erfüllen. Der einladende Gespannführer oder Einladende ist für die Bestätigung der Angaben verantwortlich, auch für das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung für den Beifahrer. Der Beifahrer wird vom Verein aktenkundig unterwiesen.
8. Auch kurzfristige Teilnehmer müssen schriftlich angemeldet sein. Für sie gelten alle Bestimmungen genauso.
9. Es erfolgt eine Anspannungskontrolle bei allen Gespannen bei der ersten Anspannung durch den Tierschutzbeauftragten.
10. Auch Reiter haben für ihre Pferde die Versorgung (Fressen und Saufen) sicher zu stellen.
11. Alle Teilnehmer sollen in Arbeitssicherheit und Tierschutz nachweislich unterwiesen werden.
12. Es gilt die STVO.
13. Es sollte ständig ein Tierschutzbeauftragter vom Verein den Treck begleiten.
14. Jungfahrern soll die Möglichkeit gegeben bei erfahrenen Fahrern zufahren. Über die Hilfsmittel wie z.B. Sicherheitsleine sollten Möglichkeiten zum Üben der Anwendung gefunden werden.
15. Es wird eine Grundpackliste an alle Teilnehmer ausgegeben.
16. Alle Teilnehmer sollten sich die „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“ durchlesen. (kann aus dem Netz kostenlos heruntergeladen werden https://www.pferd-aktuell.de/files/160/Richtlinien_fuer_den_Bau_und_Betrieb_pferdebespannter_Fahrzeuge_1.pdf )
17. Über die Art der Zusammenstellung der Kolonne entscheidet der Transportleiter in Abhängigkeit von der Art der Strecke in ZA mit dem Pferdeveranwortlichen. Es bestehen die Möglichkeiten geschlossene Kolonne, Teilkolonnen mit festgelegten Abständen und Mischformen an schwierigen Stellen.
Anforderungen an teilnehmende Pferde des Friedenstrecks
1. Die Pferde müssen mindestens vier Jahre alt sein, in guter körperlicher Verfassung und veterinärmedizinisch gesund sein.
2. Die Pferde müssen mind. 4 Tage vor der Teilnahme frischbeschlagen sein, 1 Satz Reserveeisen vorgerichtet und die alten Eisen sind mitzuführen, ebenfalls Beschlagzeug. Alternativ sind Hufschuhe mög-
lich.
Futter Pferde: Futter Grundlage (Heu) Wasser und Müsli werden gestellt. Besonderheiten wie Vitamine und bes. Zugaben sind in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu bezahlen.
3. Die Pferde müssen den vorgeschriebenen veterinärhygienischen Anforderungen (Impfungen) entsprechen. (Mindestens Influenza Impfung und wünschenswert Tetanus) Bei Nichteignung kann der Veterinär und/oder der Tierschutzbeauftragte des Vereins die Teilnahme verweigern.
Anforderungen an teilnehmende Kutschen des Friedenstrecks
1. Die Kutsche (Gespanne) muss in einen einwandfreien technischen Zustand sein und den Verkehrstechnischen Anforderungen mindestens entsprechen. (Dekra, gewerbliche Fahrten mit TÜV)
2. Alle Gespanne und Wagen müssen versichert sein.
3. Die Anzahl der über 4 Tage teilnehmenden Gespanne für 2021 wird auf max. 12 Wagen begrenzt. Zusätzliche Tagesteilnehmer sind möglich. Die Entscheidung darüber trägt der Treckleiter in Zusammenarbeit mit dem Pferdeverantwortlichen.
4. Auf jedem Wagen ist eine Tagesration Wasser zum Tränken und zum Behandeln der Pferde mitzuführen. Den Pferden muss in den Pausen das Tränken ausreichend ermöglicht werden.
Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmungen und Schädigung des Ansehens des Vereins können auf Beschluss des Vorstandes des Vereins Teilnehmer ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Kosten und Verluste haben sie selbst zu tragen.
Teilnehmer mit Pferden und Kutsche haben zwingend mitbringen:
1. Nachweis der Versicherung für Kutscher/Mitfahrer, Pferd (Haftpflicht) und Gespann, verantwortlich dafür ist der teilnehmende Gespannführer
2. Gespannführerberechtigung eines anerkannten Pferdeverbandes
3. Für alle teilnehmenden Tiere ist der Equidenpass zwingend mitzuführen.
4. Wagen sollen einen Nachweis über eine technische Abnahme vorlegen, besser wäre der Kutschenpass mit Gefälleeignung. Ein Bild des Wagens und der Pferde. Sowie die Gewichte des Wagens und der Zuladung und das Gewicht der Pferde.
5. Die Zuglasten sollten das Verhältnis 1:1 nicht wesentlich übersteigen. Bei deutlicher Überladung muss reduziert werden oder es wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
Teilnehmer mit Pferden und Kutsche und sollten mitbringen:
1. Sicherheitseinrichtungen für Wagen, wie Warndreieck, Vorlegekeile, Erste Hilfeausrüstung,
2. Behälter zum Wasser-Transport der Tagesration für die Pferde,
3. Koppelzeug,
4. Reparaturmaterial für die Geschirre, notwendiges Werkzeug und ggf. Ersatzrad,
5. Notfallapotheke für Pferde und Mensch,
6. eine Zugvorrichtung mit Kugelkopfkupplung um notfalls mit einem Begleitfahrzeug Steigungen zu überwinden. Die Kupplung sollte am Wagen an für den Zug ausgelegten Bauteilen ansetzen.
7. alle notwendigen Ausrüstungen für Pferde und Mensch, wie Regendecken, Abschwitzdecken, Futter- und Tränkeimer, passgerechtes stabiles Halfter, Führstrick, Putzzeug, Tiermedizinischer Koffer, Kartätsche, Gummistriegel, Hufauskratzer, Wurzelbürste, zwei Schwämme oder Packung Lotion-Tücher, einer Haarbürste, Eisenstriegel, Abstreifer, passendes Zaumzeug mit Zügeln, passendes Geschirr, Peitsche, Winkerkelle, Aufsteigehilfe/Leiter, Warnwesten, Schmiermittel, Ortscheit einsatzfähig.
8. Es wird empfohlen mit Hintergeschirr zu fahren.
Empfohlene Packliste für Teilnehmer am OST WEST TRECK 2021
In Bezug auf den Persönlichen Bedarf hat sich die folgende Liste als zweckmäßig erwiesen
1. Bekleidung, feste Schuhe mit Ersatz,
2. Kranken.- u. Haftpflichtversicherung,
3. Unterwäsche,
4. Isomatte,
5. Toilettenpapier,
6. Brustbeutel ggf.
7. Schlafsack,
8. Liege und Zelt (für Notfälle),
9. Scharfes Messer,
10. Sicherheitsnadeln,
11. Taschenlampe,
12. Tasse und tiefen Teller, Besteck,
13. Verbandzeug und pers. Medikamente,
14. Badesachen ggf.
15. Mütze oder Kopfbedeckung,
16. Kulturtasche,
17. Ersatzbrille ggf.,
18. Sonnenschutzcreme,
19. Lappen,
20. ggf. Bibel,
21. ggf. Fotoapparat,
22. Geld ggf.,
23. Regensachen,
24. Spanngummis oder Kabelbinder,
25. Trinkflasche,
26. Zeckenzange,
27. Nagelschere bzw. Feile,
28. Handtücher,
29. Handy und Ladegerät,
30. ggf. Rasierer und Ladegerät